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EU AI Act: Durchsetzung und Kennzeichnungspflicht seit 2. August 2026 scharf

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Seit dem 2. August 2026 setzt die EU-Kommission über ihr AI Office und die zuständigen nationalen Behörden den AI Act aktiv durch. Gleichzeitig sind laut offizieller Mitteilung der Kommission neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme in Kraft getreten.

Was ist neu

Ab diesem Stichtag gelten laut Kommission drei zentrale Transparenzregeln: Interaktive KI-Systeme müssen offenlegen, dass Nutzer es mit KI und nicht mit einem Menschen zu tun haben. Deepfakes – also mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Audioinhalte, die echt wirken sollen – müssen als solche gekennzeichnet werden. Und KI-generierte oder -veränderte Inhalte sollen zusätzlich ein maschinenlesbares Kennzeichen tragen, damit sie technisch erkennbar sind.

Parallel dazu sind ab dem 2. August 2026 auch die Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse der Kommission gegenüber Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI, GPAI) scharf geschaltet – ein Jahr, nachdem die eigentlichen GPAI-Pflichten am 2. August 2025 in Kraft getreten waren. Die Kommission kann seither technische Dokumentation anfordern, Modelle evaluieren, Nachbesserungen verlangen und im Fall von Verstößen Geldbußen verhängen. {{PRÜFEN: konkrete Bußgeldhöhen variieren je nach Quelle zwischen 15 Mio. Euro/3 % des weltweiten Jahresumsatzes für GPAI-Verstöße – die offizielle Kommissionsmitteilung selbst nennt in der von uns geprüften Fassung keine Zahl, das sollte vor Veröffentlichung anhand des AI-Act-Wortlauts (Art. 101) gegengeprüft werden}}

Nach Angaben der Kommission haben bereits mehr als 180 Organisationen den freiwilligen "Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content" unterzeichnet, um die neuen Kennzeichnungspflichten praktisch umzusetzen.

Was bedeutet das für dich?

Für Privatnutzer heißt das vor allem: Chatbots, Bildgeneratoren und Video-Tools mit Sitz oder Angebot in der EU müssen sich künftig konsequenter als KI zu erkennen geben, und KI-generierte Inhalte sollten technisch nachweisbar sein – etwa über unsichtbare Wasserzeichen. Für Unternehmen, die KI-Tools einsetzen oder eigene KI-gestützte Anwendungen anbieten, steigt der Dokumentationsaufwand, weil die EU-Kommission ab sofort auch tatsächlich prüfen und sanktionieren kann. Einen Überblick über die rechtlichen Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und die Kennzeichnung von KI-Inhalten findest du in unserem Recht-Hub, inklusive unseres DSGVO-Checks für den ersten Selbsttest.